Antragstellung eFöB

Grundsätzlich haben alle Kinder Anspruch auf eine Betreuung in der eFöB. Es werden keine Bedarfsprüfungen mehr durchgeführt. Ab der Jahrgangsstufe 4 wird eine Einkommensprüfung durch das Jugendamt durchgeführt. Die Eltern erhalten dann entsprechend einen Kostenbescheid.


  • Der Bedarfsbescheid für die eFöB und die Bescheinigung zur Vorlage in der Schule werden zeitnah mit den Verträgen an die Eltern durch das Amt versandt.
  • Nach Rücksendung der Verträge mit Unterschrift beider Elternteile an das Jugendamt, erhalten die Eltern ein unterschriebenes Exemplar vom Jugendamt zurück
  • dieses Exemplar MUSS durch die Eltern als Nachweis in der Schule vorlegt werden
  • Ggf. ist von der Schule eine Kopie zu fertigen bzw. im besten Fall schon von den Eltern, da der Originalvertrag mit allen Unterschriften der Vertragspartner bei den Eltern verbleiben sollte
  • Ein abgegebener Bescheid ersetzt nicht den Vertrag. Ihr Kind darf nur nach Abgabe des Betreuungsvertrages betreut werden!



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Informationen zur Ergänzenden Förderung & Betreuung

Wenn Ihr Kind Angebote der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) in der Schule besuchen soll, müssen Sie spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung in dem für Sie zuständigen Jugendamt stellen.

Für weitere Informationen zu den einzelnen Jahrgangsstufen und ihren Besonderheiten scrollen Sie bitte nach unten.


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Hinweise für die Sorgeberechtigten der Schulanfänger

Für die Nachmittagsbetreuung (EFöB) muss ein Betreuungsvertrag mit dem Jugendamt geschlossen werden. Dieser ist für vorerst 3 Jahre gültig. Die Betreuung ist für Sie kostenfrei. Bitte überdenken Sie Ihren Antragszeitraum genau! Sie können auch ohne Bedarfsprüfung die Randmodule beantragen. Eine Betreuung außerhalb der beantragten Zeiten ist nicht möglich.


Bitte geben Sie Ihren Antrag direkt in der Schule ab. Hier wird Ihr Bedarf erfasst und der Antrag wird über die Schule an das Jugendamt weitergeleitet.


Das benötigte Formular für die Beantragung finden Sie hier.

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Hinweise für die Sorgeberechtigten der Jahrgangsstufe 3


Sollte Ihr Kind ein Jahr verblieben sein, es wäre also zu diesem Zeitpunkt in der 4.Klasse, dann denken Sie bitte daran, dass der Vertrag für die eFöB zum 31.07.des Schuljahres ausläuft.

Bitte beantragen Sie spätestens nach dem 1.Schulhalbjahr eine Verlängerung des Vertrages, wenn Sie die Betreuung auch in Klasse 4 benötigen.


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Hinweise für die Sorgeberechtigten der Jahrgangsstufen 4/5/6

Ab der 4. Jahrgangsstufe bzw. Mittelstufe muss erneut ein Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die eFöB ab der 4. Jahrgangsstufe kostenbeteiligungspflichtig ist. Somit müssen Sie zusätzlich die Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten mit einreichen. Eine Betreuung ohne Vertrag ist nicht möglich. Dies gilt auch für die Sommerferienbetreuung!


Die fertig ausgefüllten Anträge geben Sie bitte in einem verschlossenen DIN A4 Umschlag bis spätestens drei Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn in der Schule ab. Auf dem Umschlag notieren Sie bitte Namen des Kindes, Klasse und gewünschtes Betreuungsmodul (Früh 06:00 – 07:30 Uhr / Normal 13:30 – 16:00 Uhr / Spät 16:00 – 18:00 Uhr). Wir erfassen Ihre Betreuungswünsche und leiten Ihre Unterlagen an das Jugendamt weiter.