EFöB > Anmeldung

Infos zur Ergänzenden Förderung

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten der Jahrgangsstufe 2 und 4,

 

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Betreuungsvertrag für Ihr Kind zum 31.07.2023 ausläuft.


Wenn Sie eine Betreuung für Ihr Kind im kommenden Schuljahr wünschen, ist es notwendig einen neuen Antrag zu stellen.


Bitte beachten Sie, dass die eFöB ab der 3. Jahrgangsstufe kostenbeteiligungspflichtig ist. Somit müssen Sie zusätzlich zum Betreuungsantrag die Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten mit einreichen. Die dafür nötigen Formulare finden Sie hier:

Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsschule 1_Antrag GE_eFöB_ab_2023.pdf 4_Erklärung_für_die_Festsetzung_der_Kostenbeteiligung_ab_2023.pdf 4_Erläuterungen_zur_Kostenfestsetzung_2023.pdf

Die fertig ausgefüllten Anträge geben Sie bitte in einem verschlossenen DIN A4 Umschlag bis zum 15.06.2023 in der Schule ab. Auf dem Umschlag notieren Sie bitte Namen des Kindes, Klasse und gewünschtes Betreuungsmodul (Früh 06:00 – 07:30 Uhr / Normal 13:30 – 16:00 Uhr / Spät 16:00 – 18:00 Uhr). Wir erfassen Ihre Betreuungswünsche und leiten Ihre Unterlagen an das Jugendamt weiter.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Faske

Koordinierende Fachkraft der eFöB

hort@mueggelsee.schule.berlin.de



Hinweise für die Sorgeberechtigten der künftigen Erstkässler:


für die Nachmittagsbetreuung (EFöB) muss ein Bedarfsbescheid im Jugendamt beantragt werden. Ohne die Bedarfsanerkennung ist eine Betreuung des Kindes in der ergänzenden Förderung und Betreuung nicht möglich.

Ab dem Schuljahr 2022/23 wird keine Bedarfsprüfung, auch nicht für die Randmodule (Früh- und Spätbetreuung), durchgeführt.

 

Diesen Antrag stellen Sie vorerst für zwei Jahre. Die Betreuung in Klasse 1 und 2 ist kostenfrei.

Bitte überdenken Sie den Ihren Antragszeitraum genau! Eine Betreuung außerhalb der beantragten Zeiten ist nicht möglich.


Das benötigte Formular für die Beantragung finden Sie hier.


Damit Ihr Kind an der Mittagsversorgung teilnehmen kann, müssen Sie einen Privatvertrag mit dem Caterer unserer Schule abschließen. Bitte melden Sie sich online an unter: https://luna.ordermenu.de/ordermenu/index.php?registerme

Hinweise für die Sorgeberechtigten der 3.Klässler:

Sollte Ihr Kind ein Jahr verblieben sein, es wäre also zu diesem Zeitpunkt in der 4.Klasse, dann denken Sie bitte daran, dass der Vertrag für die EFöB zum 31.07.2023 ausläuft.

Bitte beantragen Sie spätestens nach dem 1.Schulhalbjahr eine Verlängerung des Vertrages, wenn Sie die Betreuung auch in Klasse 4 benötigen.


Hinweise für die Sorgeberechtigten der 4.Klässler (5./6.Klässler)

Sollten Sie eine Betreuung auch in Klasse 5./6.benötigen, dann beantragen Sie diese bitte spätestens im Frühjahr 2023. Die EFöB-Verträge der 4.Klassen laufen zum 31.07.2023 aus. Danach ist eine Betreuung ohne Vertrag nicht möglich. Dies gilt auch für die Sommerferienbetreuung ab 01.08.21!


Was ist neu ?

Grundsätzlich haben alle Kinder ab dem Schuljahr 2022/23 Anspruch auf eine Betreuung in der eFöB. Es werden keine Bedarfsprüfungen mehr durchgeführt.

Ab der 3.Klasse wird eine Einkommensprüfung durch das Jugendamt durchgeführt. Die Eltern erhalten dann entsprechend einen Kostenbescheid.


Ablauf der Beantragung der EFöB:

Sie benötigen folgende Formulare:

  1. Antrag finden Sie hier
  2. Formular zur Kostenbeteiligung finden Sie hier
  • Diesen füllen Sie aus und schicken ihn direkt an das Jugendamt, Bereich Kitagutscheinverfahren/Hort

       Anschrift: Kitagutscheinverfahren und eFöB

                       PF 910240

                       12414 Berlin

  • Der Bedarfsbescheid für die eFöB und die Bescheinigung zur Vorlage in der Schule werden zeitnah mit den Verträgen an die Eltern durch das Amt versandt.
  • Die Eltern geben den unterschriebenen Vertrag/Ausführung für das Jugendamt in der Schule der koordinierenden Erzieherin vor.
  • Die koordinierende Erzieherin überprüft, ob alle Vertragsparteien unterschrieben haben. Ist das der Fall, werden die Verträge entgegen genommen.
  • Die Ausfertigung für das Amt wird über die Schule ans Amt geschickt.
  • Das Amt kontrolliert nochmals die Verträge einschließlich der notwendigen Unterschriften.



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